DGS wird zertifiziert

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. informiert:

Deutsche Gebärdensprache wird ab 2021 zertifiziert

Nach Informationen des Präsidiums des Deutschen Gehörlosen-Bundes wird voraussichtlich im Jahr 2021 eine Sprachzertifizierung der Deutschen Gebärdensprache (DGS-Sprachzertifizierung) unter der federführenden Leitung der Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen an der Humboldt-Universität zu Berlin eingeführt.

DGS LogoMittels solch eines bundesweiten Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) kann sichergestellt werden, dass die Sprachkompetenzen von Personen, die in DGS kommunizieren, das heißt, die in DGS produzieren, rezipieren und in ihr interagieren, klassifiziert werden können. Weiterführende Informationen werden von der Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen an der Humboldt-Universität zu Berlin Mitte 2020 über verschiedene Wege bekannt gegeben.

Diese Sprachzertifizierung ist ein essenzieller Beitrag zur Qualitätssicherung der Deutschen Gebärdensprache und führt zu der so notwendigen Professionalisierung und Weiterentwicklung in zahlreichen Arbeitsfeldern wie etwa im Bildungsbereich (DGS im Unterricht an Schulen für hörbehinderte Kinder und Jugendliche; DGS als Fremdsprache an allgemeinbildenden Schulen) oder auch auf dem Arbeitsmarkt (Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern, Begleitung/Beratung von hörbehinderten Menschen und so weiter).
Die Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen ist prädestiniert für diese Aufgabe: Ihre Expertise in diesem Bereich verdankt sie unter anderem der Entwicklung des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) für Gebärdensprache im Rahmen der Projekte ProSign1 (2012-2015) und ProSign2 (2015-2019) am Europäischen Fremdsprachenzentrum des Europäischen Rates. Für (Laut-)Fremdsprachen besteht ein GER und damit ein einheitlicher Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen schon längere Zeit, für Gebärdensprachen gibt es dies erst seit einigen Jahren.
Eine Sprachzertifizierung der DGS ist daher ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der Gleichstellung von deutscher Lautsprache und deutscher Gebärdensprache. In Deutschland ist die DGS 2001 durch das Sozialgesetzbuch IX und 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene anerkannt worden. Ebenso zentral ist die 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention mit den entsprechenden Artikeln 2,9,21,24 und 30, betonen diese doch die Gleichwertigkeit der Gebärdensprache und der Gehörlosenkultur. Diese Gleichwertigkeit konnten Linguisten bereits vor 30 Jahren wissenschaftlich belegen. Politik und Gesellschaft sind weiter aufgefordert, die Gebärdensprache und die Gehörlosenkultur zu fördern.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund wird die Entwicklung des Vorhabens mit großem Interesse verfolgen und es unterstützen, wo immer dies möglich ist.